Legal Action for Ecosystem-based Management in Fisheries
Zusammenfassung
In dieser ersten Klage, die dezidiert von der BaltCF gefördert wird, unterstützt die Stiftung die Coalition Clean Baltic (CCB) bei ihrem Vorgehen gegen die Verordnung des Rates (EU) 2023/2638. Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat entgegen des Vorschlags der Europäischen Kommission und entgegen einer Reihe von Rechtsakten die Heringsfischerei in der Ostsee für 2024 nicht geschlossen. Stattdessen hat er ignoriert, dass die Heringsbestände unter alle rechtlich festgelegten Schwellen gefallen sind, und mehr oder weniger die üblichen Fischereiquoten festgelegt.
Als Verband, der die Anforderungen an ein Klagerecht gegen derartige Entscheidungen erfüllt, hat CCB beschlossen, diese Verordnung anzugreifen. Dies beruht auf rechtlichen Gutachten sowie auf einer kürzlichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem ähnlichen Fall. Das Ziel ist es, einen Präzedenzfall zu schaffen, der klarstellt, dass die Entscheidung des Rates illegal ist, und damit ähnliche Entscheidungen für die Zukunft verhindert.
Im Januar 2024 reichte CCB als ersten Schritt einen "Antrag auf Interne Überprüfung" beim Rat ein, der im April 2024 vollumfänglich zurückgewiesen wurde. CCB hat daraufhin im Juli 2024 Beschwerde beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. , as a first step CCB filed a “Request for Internal Review” to the Council, which was flatly rejected in April 2024. CCB thus filed a complaint to the General Court of the European Union in July 2024. Die mündliche Anhörung ist für Oktober 2026 angesetzt, ein Urteil wird 2027 erwartet.
Projektdaten
Mittelempfänger
Budget
Links
Geplante Ergebnisse
Was mit dieser Klage erreicht werden soll:
Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Fischereiquoten 2024 für Hering und Sprotte in der Ostsee.
Als Konsequenz, Klarheit über die Pflicht des Rates der EU, rechtsverbindliche Erhaltungsziele aus diversen EU-Richtlinien zu beachten.